Datenschutzwissen

Wie Betroffene gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruch einlegen können

Art. 21 DSGVO räumt Betroffenen das Recht ein, einer Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen. Die Regelung des Art. 21 DSGVO konzentriert sich auf Datenverarbeitungsverfahren, die zulässig sind, gegen die aber der Betroffene aus besonderen Gründen ein Widerspruchsrecht besitzen soll. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, besteht gegen diese Nutzung jederzeit und ohne besondere Begründung ein Widerspruchsrecht. Der Datenschutzprozess „Widerspruchsrecht“ zeigt dazu die näheren Einzelheiten.

Widerspruch aus Gründen einer besonderen Situation

Eine betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. E oder lit. f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Öffentliche Stelle

Für öffentliche Stellen enthält § 36 BDSG-neu eine Sonderregelung, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht. Gegenüber einer öffentlichen Stelle besteht kein Widerspruchsrecht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder wenn eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

Verarbeitung im berechtigten Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten?

Ein Widerspruchsrecht ist bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen nur vorgesehen, wenn die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist. Allerdings gilt dies nur, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

Zwingende überwiegende schutzwürdige Gründe des Verantwortlichen für die Verarbeitung

Der Betroffene kann kein Widerspruchsrecht geltend machen, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen.

Verarbeitung zum Zweck der Direktwerbung und Profiling

Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zweck derartiger Werbung einzulegen. Das gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Die betroffene Person muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation mit ihr ausdrücklich auf das in Art. 21 Abs. 1 und 2 DSGVO genannte Recht hingewiesen werden. Dieser Hinweis hat in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form zu erfolgen.

Verarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken

Wenn personenbezogenen Daten zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden, kann die betroffene Person unter den bestimmten Voraussetzungen Widerspruch einlegen.

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen eine sie betreffende Verarbeitung von personenbezogenen Daten für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder zu statistischen Zwecken gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO Widerspruch einzulegen.

Das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation ergeben, Widerspruch gegen eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder zu statistischen Zwecken gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO einzulegen, greift nicht, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich ist.

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Hier bloggt die Redaktion Datenschutz & Datensicherheit des Verlags Mensch und Medien.

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