DSB-Ratgeber

Neuer Leitfaden zur Erstellung eines Datenschutzberichts

Auf speziellen Wunsch unserer Abonnenten haben wir das Portal um eine neue, praxisgerechte Arbeitshilfe erweitert. Bei den Mustertexten finden Sie ab sofort einen Leitfaden zur Erstellung eines Datenschutzberichts.

Art. 5 Abs. 2 DSGVO verpflichtet die Verantwortlichen, die Einhaltung der in Art. 5 Abs. 1 DSGVO genannten Grundsätze, wie Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit nachzuweisen.

Ein regelmäßiger Datenschutzbericht des betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist für den Verantwortlichen ein wichtiges Instrument, um die Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen und die Wahrnehmung seiner Rechenschaftspflicht gem. Art. 5 Abs. 2 DSGVO nachzuweisen. Darüber hinaus kann die Geschäftsleitung über die Entwicklung des Datenschutzes allgemein und über die konkrete Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen informiert werden.

Für den Datenschutzbeauftragten ist der Datenschutzbericht ein wichtiges Instrument zum Nachweis der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Da dieser auch dem Schutz des Datenschutzbeauftragten vor eventuellen Haftungsansprüchen bei Datenschutzverstößen dient, empfiehlt es sich, regelmäßig einen Datenschutzbericht zu erstellen.

Um Sie bei der Erfüllung Ihrer Berichtspflichten zu unterstützen und den Aufwand dafür möglichst gering zu halten, stellen wir Ihnen einen Leitfaden für einen standardisierten Datenschutzbericht zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einsatz Ihrer neuen Arbeitshilfe.

Freundliche Grüße
Redaktion Praxisratgeber Datenschutz und Datensicherheit

Zurück

Hier bloggt die Redaktion Datenschutz & Datensicherheit des Verlags Mensch und Medien.

Datenschutz & Datensicherheit Das Fachinformationsportal

  • Aktuelles Fachwissen
  • Rechtssichere Entscheidungen
  • Praktische Arbeitshilfen
  • Übersichtliche Prozessdarstellungen
  • Sofort einsetzbare Schulungen

Jetzt 4 Wochen testen