Datensicherheit im Internet

Wie Sie den Facebook-Auftritt Ihrer Firma rechtssicher gestalten

Für moderne Unternehmen, die auf nachhaltige Kundenbindung setzen und serviceorientiert aufgestellt sind, ist eine solide Präsenz auf Social Media-Plattformen wie Facebook fester Bestandteil der Kommunikationsstrategie. Um rechtlich in keine Falle zu tappen, ist es hilfreich, sich mit der aktuellen Rechtsprechung und den Facebook-Richtlinien zum Betreiben einer Unternehmensseite auseinanderzusetzen. In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten Punkte, auf die Sie beim Erstellen und Betreiben Ihrer Facebook-Seite achten müssen.

Ein Impressum ist auch bei Facebook Pflicht

Wie die eigene Website müssen auch Facebook-Seiten ein Impressum vorweisen können. Dies können Sie entweder direkt auf der Seite unter dem Punkt „Info“ und dort bei „Impressum“ eintragen, oder Sie verlinken dort auf das Impressum Ihrer Website. Wichtig ist, dass das Impressum mit maximal zwei Klicks zu erreichen ist. Sind es mehr, ist das Impressum laut §5 des Telemediengesetzes (TMG) nicht mehr „unmittelbar erreichbar“ und die Einbindung unzulässig.

Achten Sie zusätzlich darauf, dass der Name des Betreibers auf der Website und Facebookseite identisch ist. Außerdem ist wichtig, dass das Impressum sowohl auf der Desktop-Version als auch auf mobilen Endgeräten korrekt dargestellt wird.

Video- und Bildrechte: Im Zweifelsfall nur mit schriftlicher Freigabe

Alle Videos, Fotos und Grafiken, die Sie auf Ihrer Facebook-Seite verwenden, unterliegen dem Urheberrecht. Das bedeutet, dass Sie Bildmaterial nur dann ohne Weiteres verwenden dürfen, wenn Sie es selbst erstellt haben. Bei Bildern, Videos oder Grafiken von Dritten ist deren Einwilligung einzuholen, ansonsten machen Sie sich strafbar.

Bei Bildern, die Sie über Stockfoto-Portale einkaufen, erwerben Sie die Nutzerrechte automatisch mit dem Einkauf. Dennoch ist es auch hier empfehlenswert, die AGB des Anbieters genau zu lesen, um mögliche Stolperfallen zu vermeiden. Bei Bildmaterial, das unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht wurde, dürfen Sie es zwar kostenfrei verwenden, jedoch nur unter bestimmten Auflagen. Der Urheber muss direkt unter dem Bild oder Video angegeben und verlinkt werden. Lesen Sie auch hier im Vorfeld die genauen Bestimmungen der jeweils erteilten Lizenz.

Video- und Bildmaterial von Fans Ihrer Facebook-Seite dürfen Sie ebenfalls nur mit vorheriger Zustimmung weiterverwenden. Hier sollten Sie besonders vorsichtig sein, da Sie die Verbreitung von Inhalten, sobald Sie sie geteilt haben, nur noch schwer kontrollieren können. Wer Ihren Beitrag weiterverbreitet, können Sie nicht steuern. Sollte dann etwas rechtlich nicht einwandfrei sein, könnte das unangenehme rechtliche Folgen haben.

Bei Gewinnspielen auf der sicheren Seite sein

Wenn Sie auf Ihrer Facebook-Unternehmensseite Gewinnspiele veranstalten, sollten Sie sich im Vorfeld unbedingt genau mit der aktuellen Gesetzeslage und den Facebook-Regeln zu Gewinnspielen auseinandersetzen. Nicht erlaubt ist zum Beispiel der Aufruf an die Nutzer, Fotos mit Menschen zu taggen, die nicht darauf abgebildet sind. Ebenfalls unzulässig ist es, die Nutzer Nachrichten teilen und Hashtags verwenden zu lassen, um so am Gewinnspiel teilzunehmen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die Teilnehmer Inhalte des Gewinnspiels nicht liken, kommentieren oder teilen dürfen – im Gegenteil. Der Seitenbetreiber darf dies nur nicht zur Teilnahmebedingung machen. Sogar private Nachrichten dürfen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel versendet werden, zum Beispiel, um den Gewinner zu kontaktieren. Auch die automatische Teilnahme aller Seiten-Fans ist zulässig.

Jedes Gewinnspiel muss mit einem Haftungsausschluss von Facebook versehen sein. Das Gewinnspiel ist alleinige Sache des Seitenbetreibers und wird von Facebook in keiner Form unterstützt. Wer gegen die Richtlinien verstößt, muss im schlimmsten Fall damit rechnen, dass die Facebook-Seite gesperrt wird. Hier finden Sie alle Facebook-Regeln für Seiten noch einmal zum Nachlesen.

Eigene Inhalte moderieren und freigeben

Der Betreiber einer Facebookseite haftet für die dort im Namen des Unternehmens geposteten Inhalte. Das bedeutet, dass der Inhaber auch für die Aussagen und Inhalte seiner Mitarbeiter verantwortlich ist, die im Namen des Unternehmens posten. Von richtlinienwidrigen Postings bis hin zum Verrat von Firmengeheimnissen gibt es viele Fehler, die den Mitarbeitern eines Unternehmens passieren können. Es empfiehlt sich, im Vorfeld Richtlinien zu Tonalität und Art der Inhalte festzulegen, um das Risiko zweifelhafter Aussagen zu minimieren.

Inhalte von Followern kritisch beobachten

Zum täglichen Geschäft der Betreuung einer Facebookseite gehört aktives Community Management. Ihre Nutzer interagieren mit Ihren Beiträgen durch Likes, Shares und Kommentare. Letztere können auch mal negativ oder gar ausfallend und beleidigend werden. Hier ist es für einen Seitenbetreiber wichtig, ein gutes Auge für Kommentare und Inhalte zu haben, die gegen geltendes Recht und die Facebook-Richtlinien verstoßen. Der Betreiber ist in der Pflicht, seine eigene Unternehmensseite und alle dort stattfindenden Interaktionen im Blick zu haben und unzulässige Kommentare und Inhalte zu melden und zu entfernen. Versäumt er dies, kann das rechtliche Konsequenzen haben.

Der Like-Button auf der eigenen Website

Eine beliebte Methode, um neue Facebook-Fans zu gewinnen, ist das Platzieren eines Like-Buttons auf der eigenen Website. Damit dies rechtlich wasserdicht ist, muss ein entsprechender Vermerk in die Datenschutzerklärung, um Nutzer darauf aufmerksam zu machen, dass mit dem Drücken des Like-Buttons ihre IP und andere Daten an Facebook übermittelt werden.

Im Zweifelsfall: Anwalt oder Datenschutzbeauftragten fragen

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie alles richtig machen, fragen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten oder einen Anwalt, der sich mit IT-Recht auskennt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können im Ernstfall auf kompetente Unterstützung zählen.

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Hier bloggt die Redaktion Datenschutz & Datensicherheit des Verlags Mensch und Medien.

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