Datenschutzwissen

Die DSGVO feierte Geburtstag – diese Vor- und Nachteile zeigen sich in der Praxis

Am 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) europaweit in Kraft getreten und ließ für Bürgerinnen und Bürger viele Fragen offen. Zeit für eine kleine Bilanz.

Es wurden riesige Abmahnwellen befürchtet, und kleinere mittelständische Unternehmen investierten häufig viel Zeit in eine rechtssichere Datenschutzerklärung. Großkonzerne, wie Google oder Facebook, hatten bereits vor dem Inkrafttreten im Mai 2018 eine rechtssichere Datenschutzbestimmung und dementsprechend eine professionelle Beratung erhalten, um jeglicher Abmahnung zuvorzukommen.

Ein Jahr später bleibt die allerorts befürchtete Abmahnwelle immer noch aus, in Deutschland betrug das höchste Bußgeld einer Abmahnung 80.000 Euro. In vielen Nachbarländern wurden teilweise Summen von bis zu 400.000 Euro gefordert, in Frankreich wurde sogar der Konzern Google abgemahnt, und die zuständigen Anwälte forderten einen Schadensersatzbetrag von über 50 Millionen Euro. Hierauf reagierte der amerikanische Konzern mit einem Widerspruch – die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Die Vorteile der DSGVO

Mit dem Inkrafttreten der DSGVO wurden vielerorts nicht nur Datenprozesse optimiert, sondern es entwickelte sich sowohl im Netz in sozialen Medien als auch in alltäglichen Gesprächen in der Arbeit, zu Hause oder im Kreise der Bekannten ein allgemeines Bewusstsein für akkuraten Datenschutz. Demnach veränderte sich auch der Umgang mit sensiblen Daten. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen achten seitdem auf eine rechtssichere Datenschutzerklärung.

Da immer noch hohe Bußgelder oder vier Prozent des globalen Umsatzes des Vorjahrs für die meisten Unternehmen Motivation genug ist, einen DSGVO-konformen Datenschutz vorzuweisen, gehen Datenschutzexperten allgemein von mehr Sicherheit im Bereich sensibler Daten aus.

Die Nachteile der DSGVO

Datenschutz ist ein viel umfassendes Thema, weswegen es nicht verwunderlich ist, dass insbesondere bei kleineren Unternehmen nach wie vor Rechtsunsicherheiten bestehen. Auch sind einige Bereiche der DSGVO, wie beispielsweise die Cookie-Rechtlinie, unklar. Hier soll durch das Inkrafttreten einer neuen E-Privacy-Verordnung Klarheit geschaffen werden. Besonders Analyse-Werkzeuge, wie Google Analytics und das allgemein bekannte Tracking zur Marktanalyse, fanden im letzten Jahr immer weniger Gebrauch, da Experten vor unzureichend sicherem Umgang der Anbieterfirmen mit den erhobenen Daten warnen. Es wird allerdings noch einige Jahre dauern, bis der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) endgültige Entscheidungen fällen wird.

Die DSGVO in der Realität

Gerade die Informations- und Dokumentationspflichten sind für viele kleine Unternehmen eine zunehmende Belastung. Der nun deutlich höhere zeitliche und finanzielle Aufwand belastet kleinere Unternehmen und sogar Vereine. Klar müssen Konzerne, wie Facebook oder Google mit deutlich mehr Datensätzen hantieren, allerdings ist hier der finanzielle Punkt ein eher nebensächlicher Faktor. Anders sieht dies beispielsweise bei jungen Start-ups aus, die anfänglich aus einer, maximal zwei Personen bestehen.

Hier überlegen Unternehmer Unternehmen mit Datensätzen unter 50.000 von der Informations- und Dokumentationspflicht zu befreien. Dies wäre vermutlich bei Politik und Datenschutzaufsichtsbehörden nicht durchzubringen, allerdings wäre eine bußgeldfreie Ermahnung der zuständigen Aufsichtsbehörden von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500.000 Euro eine Überlegung wert.

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Hier bloggt die Redaktion Datenschutz & Datensicherheit des Verlags Mensch und Medien.

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