Datensicherheit im Internet

Geben die Datenschutz-Richtlinien von Twitter den Nutzern mehr Kontrolle über ihre eigenen Daten?

Als Nutzer der sozialen Medien lassen sich Verbraucher grundlegend auf die Richtlinien der einzelnen Anbieter ein. Sobald sie einen Online-Nachrichtendienst nutzen, müssen sie dessen Datenschutz-Richtlinien anerkennen – das gilt für Twitter, Facebook, YouTube und alle anderen Dienste.

Twitter hat sich explizit auf Kurznachrichten (bis 140 Zeichen) spezialisiert. In Deutschland nutzen gerade auch Behörden das soziale Netzwerk Twitter, was der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Stefan Brink kritisiert, was er mit den Regelungen der DSGVO untermauert.

Welche Neuerungen sind im Twitter-Account wichtig?

Bereits seit Juni 2017 haben Nutzer von Twitter die Möglichkeit, im eigenen Profil über den Reiter „Individualisierung und Daten“ per Häkchen zu steuern, ob Twitter Werbung auf sie zuschneiden darf. Außerdem kann gesteuert werden, ob der Kurznachrichtendienst auch andere Apps miteinbeziehen darf, welche auf den mobilem Endgerät des Nutzers installiert sind. Dabei verspricht Twitter, nur die Namensliste der Apps zu erfassen, jedoch aber nicht die darin enthaltenen Daten. Bei Apps mit sensiblen Inhalten, beispielsweise Gesundheits-Apps, sollen Twitter zufolge Daten „möglichst nicht erfasst werden“.

Ist die behördliche Nutzung von Twitter und Co. rechtmäßig?

Die Diskussion ist nicht neu, und dennoch sind viele Aufsichtsbehörden für Datenschutz gegen eine behördliche Nutzung von sozialen Netzwerken. Gerade auf Twitter sind durch polizeiliche Kurznachrichten, die im Nachhinein korrigiert wurden, etliche Falschmeldungen öffentlich bekannt geworden. Da allerdings die Nachtragungen kaum Beachtung fanden, kritisiert die Aufsichtsbehörde diese Art der Nutzung. Twitter weist in seinen Nutzungsrichtlinien darauf hin, dass erstellte Tweets als öffentliche Kommunikation gelten und prinzipiell von jedem gesehen werden können. In den Datenschutz-Richtlinien des Nachrichten-Dienstes steht unter anderem:

„Ihre öffentlichen Informationen beinhalten die Nachrichten, die Sie twittern; die zusammen mit den Tweets bereitgestellten Metadaten, […] und viele andere Informationen, die durch Ihre Nutzung der Twitter Dienste entstehen.“

S. Brink kam zu der Erkenntnis, dass über jeden, der auf Twitter aktiv ist, ein Profil angelegt werde, um Daten zu speichern. Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang, gerade durch die Regelungen der DSGVO, enge rechtliche Regeln. Aus der Sicht der Aufsichtsbehörde werden diese auf den meisten sozialen Plattformen nicht eingehalten. Brink hat nun die Löschung seines Twitter-Accounts angekündigt und hofft, dass es ihm andere Behörden gleichtun. Diese Diskussion ist keineswegs neu, und doch ist sie ein Thema, welches Anfang Januar 2020 erneut aktuell geworden ist. Der Grund hierfür liegt, laut Brink, in einem Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes von 2018. Darin wurde die Mitverantwortlichkeit von Betreibern von Facebook-Fanpages in puncto Datenschutz klargestellt. Betreiber sind also für die Inhalte ihrer Seiten verantwortlich und können bei Missachtung entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden. Dies gilt sowohl für Facebook als auch für die Twitter-Dienste. In einem „Tipp“ in den Datenschutzrichtlinien von Twitter steht:

„Was auf den Twitter Diensten mitgeteilt wird, kann von Nutzern in der ganzen Welt unmittelbar angesehen werden. Sie sind, was Sie twittern!“

Wie handhabt Twitter den Umgang mit Beschwerden?

Wer wie Sie in Europa lebt, der muss sich für eine Beschwerde an die Niederlassung „Twitter International Company“ in Dublin richten. Dazu schreibt Twitter in seinen Richtlinien:

„Ungeachtet des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder von dem aus Sie Daten bereitstellen, autorisieren Sie Twitter dazu, Ihre Daten in den Vereinigten Staaten, Irland und jedem anderen Land zu verwenden, in dem Twitter geschäftlich operiert.“

Fazit

Ob und wann öffentliche Behörden sich von sozialen Netzwerken zurückziehen, bleibt unklar. Fest steht: Mehrere Behörden haben bereits einigen Dienststellen den gesamten Rückzug aus sozialen Netzwerken empfohlen. Natürlich sind sich auch die deutschen Datenschützer dessen bewusst, dass die medialen Kommunikationskanäle wichtig für die Öffentlichkeitsarbeit sind. Die Polizei nutzt solche Kanäle, um beispielsweise in Krisensituationen schnell und zuverlässig wahre Informationen zu verbreiten. Allerdings müsse man zukünftig, gerade für Behörden, die Richtlinien für Tweets deutlicher und transparenter gestalten, so die Datenschützer.

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Hier bloggt die Redaktion Datenschutz & Datensicherheit des Verlags Mensch und Medien.

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