Datenschutzwissen

Datenspeicher auf Rädern: Wie Datenschutz in modernen Fahrzeugen gelingen kann

So mancher Fall für den Datenschutz steckt gegenwärtig noch „in den Kinderschuhen“ und ist wie der Fahrzeugdatenschutz mit einigen Fragezeichen behaftet. Dennoch gibt es bereits klare Tendenzen.

Das von der Bundeskanzlerin 2018 geforderte „faire System des Dateneigentums“ – mithin das Recht an den eigenen Daten – ist seitdem Gegenstand vieler Diskussionen. Damit würde sich nämlich auch ein nicht zu unterschätzendes Wertschöpfungspotenzial verbinden. Grundrechtssensible Bereiche könnten durch eine befürchtete Kommerzialisierung gefährdet werden. In diesem Zusammenhang wird immer wieder die Automobilindustrie genannt. Schon vor den datenschutzrechtlich brisanten Äußerungen der Kanzlerin hat sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in einem Tätigkeitsbericht diesem an Bedeutung gewinnenden Thema gewidmet.

Assistenzsysteme brauchen permanente Datenerfassung

Der Bundesdatenschutzbeauftragte stellte fest, dass sich neben Industrie und Datenschutz-Aufsichtsbehörden gerade Fahrzeugnutzer neuen Herausforderungen zu stellen hätten. Denn in modernen Autos arbeiten vielen Steuergeräte, die laufend Daten über Betriebszustand und die jeweilige Umgebung erfassen – nur so können die Assistenzsysteme des Fahrzeugs ihre Funktion erfüllen. Die erfassten Daten werden nicht alle gleich und vor allem nicht gleich lang gespeichert. Vielfach verbleiben sie nicht nur im Auto, sondern gelangen über Funk zu Servicedienstleistern oder zum Hersteller.

Damit dieser kontinuierlich ablaufende Prozess datenschutzrechtlich eingeordnet werden kann, müssen auf der einen Seite Unterscheidungen hinsichtlich der verschiedenen Datenkategorien, Schnittstellen für das Auslesen und Kommunizieren der Daten und den Lebenszyklen des Fahrzeugs getroffen werden – auf der anderen Seite sind die Betroffenen selbst, wie Halter, Fahrer, Mietwagennutzer usw. sowie alle anderen Beteiligten, einzubeziehen, die an den anfallenden Daten ein Interesse haben können. Dazu gehören etwa Versicherer, Anbieter von Kfz-Services oder von Multimedia, aber auch die öffentliche Hand und die Betreiber von Infrastrukturen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht in dieser Gemengelage einen Grund, weshalb ihn „dieses Thema sicher noch einige Zeit begleiten“ wird.

Alle Fahrzeugdaten sind relevant für den Datenschutz

Deutschlands oberster Datenschützer trifft folgende Feststellungen: Sämtliche bei der Nutzung eines Fahrzeugs anfallenden Daten sind personenbezogen und damit datenschutzrechtlich relevant. Er sieht die Automobilindustrie in der Verantwortung, Fahrzeuge datenschutzgerecht zu entwickeln und in diesem Sinne auch auf Zulieferer und Anbieter von Zusatzdiensten einzuwirken.

Deshalb müssten sich die Fahrzeughersteller auch den datenschutzrechtlichen Grundsätze von privacy by design und privacy by default verpflichten. Fahrzeugnutzer wiederum haben einen Anspruch auf Transparenz der im Auto ablaufenden Datenerhebung und -verarbeitung. Außerdem müsse die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Hersteller so sicher sein, wie es der aktuelle Stand der Technik ermöglicht.

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 25. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz 2013-2014, Seite 208

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