Datensicherheit im Internet

„Datenschutz-Cockpit“: Wann beschließt und realisiert das Digitalkabinett diese Maßnahme?

Seit Inkrafttreten der DSGVO beschäftigt sich die Politik auch mit den unerwünschten Auswirkungen der neuen Datenschutzrichtlinien. Dazu gehört in jedem Fall eine spürbare Verunsicherung in weiten Teilen der Bevölkerung.

Um dieser Verunsicherung entgegenzuwirken, wurden viele Maßnahmen diskutiert und verwirklicht, die Information gewähren und Vertrauen bilden sollen. Dazu passt auch eine Meldung von Anfang Oktober: Digital-Staatsministerin Dorothee Bär (CDU) will dem Bundeskabinett in Kürze ein Vorhaben präsentieren, das den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, künftig online einzusehen, welche Behörde möglicherweise eigene persönliche Daten verarbeitet. Die Aufmerksamkeit in den Medien war erwartungsgemäß groß. Was die Ministerriege davon hält, steht indes noch aus – und auch, wann das neue bürgernahe Projekt überhaupt umgesetzt werden soll.

Skepsis über behördlichen Datentransfer

Die neue Plattform soll den Namen „Datenschutz-Cockpit“ tragen und ähnlich sicher wie ein Online-Banking-Portal aufgebaut werden. Nach Angaben von Bär erhalten User dort konkrete Angaben darüber, welche ihrer Daten abgespeichert wurden sowie welche Behörde zu welchem Zeitpunkt und zu welchem Zweck auf diese Daten zugegriffen hat. Ferner sollen Bürger dem Datenaustausch zwischen Behörden zustimmen dürfen.

Die Staatsministerin gibt zu, dass die große Mehrheit der Bevölkerung von einem Datenaustausch zwischen mehreren Stellen nicht begeistert sei, sondern Verwaltungsdienstleistungen lieber digital in Anspruch nehme – und zwar ohne die dafür erforderlichen Daten jedes Mal aufs Neue bereitstellen zu müssen. Dem könne das „Datenschutz-Cockpit“ abhelfen. Wer seine Zustimmung zum behördlichen Datenaustausch erteilt hat, müsste dann nicht immer wieder erneut seine persönliche Daten preisgeben.

Online-Behördengänge noch Zukunftsmusik

Nach dem Einloggen in das „Datenschutz-Cockpit“ soll eine Übersicht erscheinen: In einem Bereich sind die verwendeten Daten aufgelistet, ein weiterer lädt dazu ein, Behördengänge online abzuwickeln. Doch ob diese Idee realistische Chancen auf Verwirklichung hat, steht noch in den Sternen. Nach Angaben der EU-Kommission sind dafür die Voraussetzungen in Deutschland derzeit schlechter als in fast allen anderen EU-Staaten.

Dem überall hörbaren Wortgeklingel von der Digitalisierung zum Trotz hatte erst im Mai der Chef des Nationalen Kontrollrats gegenüber der Bundesregierung nur wiederholt, was auch andere Fachkapazitäten bezweifeln: Eine Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen sei bis zum Wunschstart 2022 nicht machbar.

Immerhin ist beschlossene Sache, dass sich zumindest die Bundesministerien untereinander ab 2020 nur noch digital austauschen sollen. Dazu haben die Ministerien bereits eine Selbstverpflichtung abgegeben, die jedoch Ausnahmen zulässt – zum Beispiel bei solchen Amtsschreiben, die aus juristischen Gründen nur in Papierform versendet werden können.

Und der Zeitplan für das neue „Datenschutz-Cockpit“? Einstweilen ist noch nicht entschieden, was das Digitalkabinett – so heißt die maßgebliche Ministerrunde – auf seiner vierten Sitzung im Oktober beschlossen hat. Denn seitdem hüllt sich die Digital-Staatsministerin in Schweigen.

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