Datenschutzwissen

Aktualisierung des Themenbereich »Datenschutz beim Datenaustausch mit Dritten«

In diesem Beitrag möchten wir Sie über die Aktualisierung und Überarbeitung des Fachthemas „Datenschutz beim Datenaustausch mit Dritten“ auf Ihrem Online-Portal informieren.

Dieser Themenbereich umfasst die Regelungen des Datenschutzes bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte.

Einen Schwerpunkt bildet dabei die Verarbeitung von Beschäftigten- und Kundendaten sowie von Daten über sonstige Geschäftspartner durch Beauftragung fremder Fachleistungen. Dabei wird unterschieden zwischen den Voraussetzungen für eine datenschutzgerechte Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb Deutschlands und der EU einerseits und an Drittstaaten außerhalb der EU und des EWR andererseits auf der Grundlage von Art. 45 ff. DSGVO und des EU-US-Privacy-Shield-Framework.

Sie erhalten eine ausführliche Darstellung der Voraussetzungen für datenschutzkonforme Prozesse zur Vernichtung bzw. Löschung von analogen und digitalen Datenträgern als ebenfalls weisungsgebundene Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten. Grafische Darstellungen der Prozesse mit zusätzlichen Kurzkommentaren bilden die Rechtsvorschriften zu den jeweiligen Schwerpunkten ab und erleichtern Ihnen einen systematischen Überblick. Diese Ablaufdiagramme führen Sie als Datenschutzbeauftragten strukturiert durch die Rechtsmaterie und geben Ihnen schnelle und vollständige Erläuterungen zu vielen praktischen Problemstellungen. Sie haben damit eine Fülle von praxisrelevanten Informationen zur Verfügung, mit deren Hilfe Sie Fragen zum Datenaustausch mit Dritten schnell und kompetent beantworten können.

Zu Ihrer praktischen Unterstützung wird im Rahmen der Kommentierung auch auf Checklisten und zahlreiche Mustertexte für die Datenübermittlung und die vertragliche Gestaltung der Auftragsverarbeitung verwiesen. Mit dem aktualisierten Themenbereich zeigen wir Ihnen darüber hinaus die Voraussetzungen dafür auf, wie Sie den Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen messbar und zertifizierbar machen und im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems fortentwickeln können.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg mit Ihren aktuellen Unterlagen zur Umsetzung der DSGVO und des BDSG. Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße und Frohe Weihnachten!
Redaktion Praxisratgeber Datenschutz und Datensicherheit

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