Datenschutzwissen

Europäische Union erkennt Schweizer Datenschutz als gleichwertig an

In den deutschen Medien blieb es eine Nachricht von vielen – im alpinen Nachbarland dagegen war die Meldung nahezu in aller Munde und sorgte für Aufatmen. Am 15. Januar 2024 hatte die Europäische Kommission bekanntgegeben, dass sie das Schweizer Datenschutzgesetz künftig als gleichwertig mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einstuft.

Für den reibungslosen Datenaustausch zwischen der Schweiz und EU-Staaten ist dies eine gute Nachricht, die auch positive wirtschaftliche Auswirkungen haben wird.

Schweizer Datenschutz auf EU-Niveau

Die Grundlage für diesen Angemessenheitsbeschluss, wie die Entscheidung in der Behördensprache heißt, lieferten Überprüfungen von Datenschutzmaßnahmen in elf Nicht-EU-Ländern. Nicht nur der Schweizer Datenschutz wurde demnach einer umfassenden Prüfung unterzogen. Sie ergab, dass die bereits 1995 von diesen Staaten angenommenen Angemessenheitsbeschlüsse durch eine fortlaufende Modernisierung des Datenschutzes bis heute gerechtfertigt waren. Die Europäische Kommission teilte dazu mit, dass in Ländern wie der Schweiz umfassende Reformen im Datenschutz stattgefunden haben, in deren Folge personenbezogene Daten zunehmend geschützt werden. Hier konnte zu den Rahmenbedingungen in der EU aufgeschlossen werden.

Als die DSGVO 2018 in Kraft trat, blieben auch die Angemessenheitsbeschlüsse der Nicht-EU-Staaten weiter gültig. Allerdings sollte alsbald über die Äquivalenz des EU- mit dem Schweizer Datenschutz entschieden werden. Dies kam aber nicht zustande, da der Datenschutzaktivist Max Schrems gegen die transatlantischen Datenschutzvereinbarungen zwischen Europa und den USA gerichtlich ins Feld zog – mit weitreichenden Folgen. Die europäische Datenschutzbehörde wollte einem gut informierten Onlineportal zufolge erst die als Schrems-II-Urteil bekannte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) abwarten. Diese fiel 2023 – erst dann konnte auf höchster EU-Ebene über eine Gleichsetzung der Datenschutzbedingungen beraten werden.

Gut für den Wirtschaftsstandort Schweiz

Den konkreten Ausschlag gab das im September 2023 in Kraft getretene neue Schweizer Datenschutzgesetz, das den Standards der EU entspricht. Schon seit 2000 galt der Schweizer Datenschutz aus Brüsseler Sicht zumindest als angemessen. Die Neubewertung nach 2018 bedeutet für die Eidgenossen nun den Status der Gleichwertigkeit. Daten zwischen der Schweiz und der Europäischen Union können damit weiterhin frei fließen. Eine Restriktion im Datenverkehr personenbezogener Daten ist von höchster Stelle nicht mehr zu befürchten. Wie das eidgenössische Departement für auswärtig Angelegenheiten (EDA) erklärte, wird der jüngste Bericht der Europäischen Kommission von großer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Schweiz und deren Wettbewerbsfähigkeit sein. Hier zeigt sich eindrucksvoll, welche Überzeugungskraft die EU-Datenschutz-Grundverordnung auf andere Staaten ausüben kann, wenn deren wirtschaftliche Interessen betroffen sind.

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