Datenschutzwissen

Neue Bundesbeauftragte für Datenschutz gewählt

Das Amt des obersten deutschen Datenschützers wird durch eine Wahl im Bundestag entschieden. Nach fünf Jahren Amtszeit wurde Professor Ulrich Kelber nicht mehr für eine weitere Amtszeit vorgeschlagen. Das Votum des Bundestags fiel am 16. Mai auf Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, die keiner Partei angehört.

Die Wahl erfolgte auf Vorschlag der Bundesregierung. Die 39-Jährige Professorin erhielt eine deutliche Mehrheit von 476 Stimmen bei 100 Gegenstimmen und 70 Enthaltungen. Specht-Riemenschneider wird damit die bisher jüngste Amtsinhaberin und die zweite Frau auf dem 1978 geschaffenen Posten. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Specht-Riemenschneider ist Expertin für Urheber- und Datenrecht und Lehrstuhlinhaberin für Bürgerliches Recht, Informations- und Datenrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

Zuvor hatte es ein monatelanges Rangeln um die Frage gegeben, ob der bisherige Amtsinhaber Professor Ulrich Kelber die Mehrheit für eine zweite Amtszeit bekommen würde. Der SPD-Politiker hätte dem Vernehmen nach für eine Verlängerung zur Verfügung gestanden, offenbar jedoch ohne gute Aussichten auf ein positives Abstimmungsergebnis.

Kelber als beherzter Datenschützer zu unbequem?

Ulrich Kelbers Amtszeit war bereits im Dezember des vergangenen Jahrs ausgelaufen. Bis zum Bundestagsvotum am 16. Mai hatte er Deutschlands oberste Datenschutzbehörde kommissarisch geführt. In verschiedenen Medien wurde darüber spekuliert, warum Kelber für eine zweite Amtsperiode nicht infrage kam. In seiner Amtszeit machte er immer wieder mit „spektakulären“ Vorstößen von sich reden. Der überzeugte Datenschützer legte sich unter anderem offen mit dem Bundespresseamt an, indem er eine Einstellung der amtseigenen Facebook-Seite anmahnte, die aus Datenschutzgrünenden unzulässig war. Darüber hinaus stellte er mehrfach die elektronische Patientenakte, ein Prestige-Projekt von Gesundheitsminister Lauterbach, an den Datenschutz-Pranger.

Auf das monatelange Ringen um eine Nachfolge zitiert ihn der Bayrische Rundfunk im Vorfeld der Wahl durch den Bundestag: „Ich halte eine Entscheidung für notwendig, weil es für das Amt und die Behörde nicht gut ist, wenn es keine Klarheit gibt. Das kann die Unabhängigkeit des Amtes beschädigen.“

Befürworter einer zweiten Amtszeit Kelbers hatten darauf hingewiesen, dass die Überwachung der Datenschutz-Aktivitäten von Bundesbehörden ja die Kernaufgabe des obersten Datenschützers sei. So sei es völlig unverständlich, dass eine zweite Amtszeit politisch verhindert wird, da Kelber ja im Prinzip nichts anderes gemacht habe, als seine Aufgabe vollumfänglich und gewissenhaft zu erfüllen.

Kontrolle der Tech-Giganten im Focus

In einer Pressemeldung der Bundestagsfraktion der Grünen ist zur Wahl von Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider zu lesen: „Um einen effektiven Grundrechtsschutz sicherstellen zu können, bedarf es guter gesetzlicher Grundlagen. Genauso elementar sind gut ausgestattete Aufsichtsbehörden. Sie müssen in der Lage sein, mit den Tech-Giganten dieser Welt auf Augenhöhe zu agieren und mögliche Verstöße sanktionieren zu können. Hierfür werden wir auch in Zukunft sorgen. Von der Bundesbeauftragten erwarten wir uns neue Impulse für einen modernen Datenschutz by design, der Grundrechte schützt und Vertrauen in der digitalen Welt schafft. Nur so ist langfristig Akzeptanz für immer neue digitale Anwendungen auch für den modernen Staat zu erreichen. Bedeutend ist auch eine verständliche öffentliche Kommunikation, um das Bewusstsein für die Wichtigkeit des Datenschutzes in der breiten Bevölkerung zu stärken.“

Interessanterweise wird der Fokus der Aufgaben des Bundesamts für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) in der Presseverlautbarung der Grünen in erster Linie auf die Kontrolle von Tech-Giganten gelegt. Wobei gerade die strenge Kontrolle von Bundesbehörden und deren Umgang mit personenbezogenen Daten eine ebenso wichtige Kernaufgabe der Behörde sein muss, um den Bürgern ihre Rechte aus der DSGVO zu gewährleisten. Es bleibt abzuwarten, ob Deutschlands oberste Datenschützerin als Parteilose den Kurs ihres Vorgängers weiterverfolgt und auch mit strengen Augen über regierungsnahe Behörden und Institutionen wacht.

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