Datensicherheit im Internet

Meta-Konzern plant Abo-Modelle für Instagram und Facebook: Was steckt dahinter?

Die Europäischen Datenschutzbehörden sehen dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich des Geschäftsmodells des Meta-Konzerns mit seinen Diensten Instagram und Facebook. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) vom 27. Oktober 2023. Zum ersten Mal haben die europäischen Aufsichtsbehörden in einem Dringlichkeitsverfahren endgültige Maßnahmen ergriffen, die für den gesamten Geltungsbereich der DSGVO gelten.

Meta, der Betreiber von Facebook und Instagram, wird untersagt, personalisierte Werbung ohne entsprechende Einwilligung zu schalten. Aufgrund der Dringlichkeit wurde eine kurze Umsetzungsfrist festgelegt, um einen langjährigen Verstoß gegen das Datenschutzrecht bald zu beenden. Dies unterstreicht die Effektivität der europäischen Datenschutzaufsicht.

Das US-Unternehmen hat schon in Aussicht gestellt, künftig ein Bezahlmodell einzuführen, um den Anforderungen des EDSA und der federführenden Aufsichtsbehörde in Irland nachzukommen. Zahlende Nutzer werden dann die Inhalte der Messengerdienste völlig werbefrei nutzen können. User, die keinen Gebrauch von einem Bezahlmodell machen wollen, müssen für die Gratisnutzung aktiv eine Einwilligung dazu geben, mit personalisierter Werbung berieselt zu werden.

In diesem Zusammenhang verweist der Hamburgische Datenschutzbeauftragte auf den Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) zu Abo-Modellen auf Webseiten, auf den sich auch Meta in seinem Modell bezieht. Die deutschen Aufsichtsbehörden setzen die darin aufgestellten Anforderungen bei nationalen Anbietern durch und erwarten, dass sie auch durch ein Bezahlmodell bei Meta oder anderen sozialen Netzwerken erfüllt werden. Hierzu gehören die Granularität bei der Einwilligung, Transparenz und Verzicht auf irreführende Gestaltungsmittel.

Es ist Stand heute noch unklar, ob die geplante Umsetzung durch Meta diese Anforderungen erfüllen wird und ob somit in Zukunft ein Modell praktiziert wird, das die rechtlichen Bedingungen der DSGVO vollumfänglich erfüllt. Die deutschen Aufsichtsbehörden sind im laufenden Dialog mit der irischen Aufsichtsbehörde und anderen betroffenen nationalen Aufsichtsbehörden. Sie haben aufgrund des genannten Beschlusses verschiedene Problemfelder aufgezeigt und erwarten nun eine überprüfbare rechtliche Bewertung durch die federführende Behörde in Irland.

Die Pläne von Meta beinhalten unter anderem, dass eine Registrierung für die Bezahlabos die Vorlage von Ausweisdokumenten erforderlich machen. Die Tagesschau zitiert Meta-Chef Zuckerberg wie folgt: „Bei dieser neuen Funktion geht es darum, die Authentizität und Sicherheit unserer Dienste zu erhöhen.“ Nach ARD-Recherchen wird das Bezahlmodell „Meta Verified“ monatlich knapp zehn Euro kosten. Ferner soll ein Abo nur für Nutzer möglich sein, die mindestens 18 Jahre alt sind. Wie es sich künftig mit Firmenzugängen verhalten soll, ist bislang offen. Die Bezahlabos bietet Meta künftig ausschließlich in der EU sowie vier anderen Ländern an.

Die Bezahlabos sowie die aktive Einwilligung in die personalisierte Werbung bei weitere Gratisnutzung von Instagram und Facebook sehen Experten als Konsequenz aus der Bußgeldforderungen von 390 Millionen Euro, die die irische Datenschutzbehörde Anfang dieses Jahres gegen den Meta-Konzern verhängt hat. Fraglich bleibt natürlich, wie viele Nutzer künftig bereit sein werden, für die anonymere Nutzung der Dienste des Metakonzerns monatliche Gebühren von knapp zehn Euro zu bezahlen, um dadurch mehr individuellen Datenschutz zu erwirken.

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